Die Schulpflicht des 4. Jahrgangs ruht aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs vom heutigen Freitag, 24.4. weiterhin.
Die Notbetreuung für systemrelevante Berufsgruppen und Alleinerziehende wird wie bisher fortgeführt.
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Die Schulpflicht des 4. Jahrgangs ruht aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs vom heutigen Freitag, 24.4. weiterhin.
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