Für den Fall, dass Sie Anspruch auf Notbetreuung haben, benötigen Sie untenstehende Bescheinigung:
Wichtig:
Dazu gehören nun auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbar in den Sektoren der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz tätig sind, soweit von dem Arbeitgeber der Nachweis erbracht wird, dass ihre Tätigkeit zwingend erforderlich ist.
Diese Sektoren sind:
- Energie
- Wasser
- Ernährung
- Informationstechnik und Telekommunikation
- Gesundheit
- Finanz- und Versicherungswesen
- Transport und Verkehr
Bitte melden Sie sich im Bedarfsfall unter geiertwin@web.de, falls Sie Notbetreuung beanspruchen wollen.